NRW gründet neue Asylkammern in Köln, Minden und Gelsenkirchen – Report-k.de | Kölns Internetzeitung


Köln | Wegen der Zahlreichen Asylverfahren, die vor Gericht Landen, werden in NRW drei zusätzliche Asylkammern an den Verwaltungsgerichten gegründet – und zwar in Köln, Minden und Gelsenkirchen. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf Angaben aus dem NRW-Justizministerium.
„Nach dem Ergebnis unserer Gespräche mit der Gerichtsbarkeit werden die drei neuen Asylkammern in Köln, Gelsenkirchen und Minden ausschließlich Asylverfahren bearbeiten“, sagte Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne). „Insgesamt hat NRW damit ab Januar sechs reine Asylkammern: eine in Düsseldorf, eine in Minden, eine in Gelsenkirchen, eine in Münster und zwei in Köln. Wir haben das alles im Dialog und im Einvernehmen mit den Verwaltungsgerichten organisiert: die Verteilung der Kammern auf die Gerichte und auch die Zuständigkeiten für die Herkunftsländer.“
Wie die „Rheinische Post“ weiter berichtet, werden mit den drei neuen Kammern insgesamt neun zusätzliche Richterstellen und sechs Stellen für Mitarbeiter in den Geschäftsstellen geschaffen. Außerdem soll es demnach im kommenden Jahr mehr Personal für die Radikalisierungsprävention in Gefängnissen geben. Insgesamt würden 45 neue Stellen geschaffen: „30 Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst und 15 im Sozialdienst“, so Justizminister Limbach. „Die neu eingestellten Bediensteten werden für die Radikalisierungsprävention speziell fortgebildet, und generell sensibilisieren wir unsere Bediensteten für Alarmsignale: Woran erkenne ich Radikalisierung? Auf welche Zeichen, Symbole oder welches Verhalten muss ich achten? Entsteht in einer Haftabteilung eine Subkultur, die aufgebrochen werden muss, indem man zum Beispiel Gefangene anderswohin verlegt oder gezielt anspricht?“
Der Minister erklärte: „Unsere Justizvollzugsanstalten dürfen kein Hort für extremistische Entwicklung sein. Wir müssen alles tun, um das zu verhindern. Das bietet uns außerdem die Chance, Menschen, die schon Radikalisierungstendenzen zeigen, wieder zurückzuholen.“
Im Jahr 2015 wurden 22 neue Richter:innen in NRW eingestellt und auf die sieben Verwaltungsgerichte im Land verteilt. Im darauffolgenden Jahr, also 2016 sollten 37 weitere Richterstellen geschaffen werden. Damit sollte der Welle an Asylverfahren entgegengewirkt werden, denn die Zahl der eingehenden Asylverfahren erreichte Höchststände. Um die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen wurden teilweise abgebaute Stellen von Richter:innen und Mitarbeitenden wieder Schritt für Schritt aufgestockt. Der Kölner Gerichtsbezirk umfasst neben Köln auch die Städte Bonn und Leverkusen, sowie die Kreise Rhein-Erft, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischund Rhein-Sieg. Das Kölner Gericht verfügt über 26 Kammern.
Im Juni 2024 berichtete die „Tagesschau“ auf ihrem Online-Kanal, in Köln im Durchschnitt 27,7 Monate dauerten. Dabei trat am 1. Januar 2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ in Kraft. Es sollte die Verwaltungsgerichte in Deutschland und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entlasten. Das Gesetz wurde eingeführt, weil erkannt wurde, dass die hohe Anzahl an Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten und die steigende Zahl an Asylanträgen zu einer langen Dauer der Verfahren von durchschnittlich über zwei Jahren führten. Das Bundesinnenministerium sprach von einer hohen Klagequote.
Das Gesetz sollte die Verwaltungsgerichte entlasten. Die asylrechtliche Rechtsprechung sollte durch die Erweiterung der Revision auf Tatsachenfragen vereinheitlicht werden. So soll unter anderem die Widerrufs- und Rücknahmeprüfung von Asylbescheiden nur noch anlassbezogen erfolgen. Zudem wurde eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung eingeführt, die durch gut informierte Asylsuchende bei den Asylverfahren zu einer erhöhten Effizienz und Akzeptanz führte. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der Ampelfraktionen das Gesetz am 2. Dezember 2022.
Mit Material der dts Nachrichtenagentur

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