Lieferwagen steht seit 2024 im Halteverbot – nichts passiert – WAZ News


Gelsenkirchen-Altstadt. Ein Dauerparker steht in der Innenstadt über Monate im absoluten Halteverbot. Obwohl Fachanwalt sagt, dass Abschleppen sofort möglich sei.
Hier im Pott sagt man: Da hat einer den Kaffee auf. Das trifft auf Roland Krebs zu. Der Gelsenkirchener hat die stadteigene App „GEmeldet“ bemüht, um einen Verstoß zu belegen und die Verwaltung bei der Einhaltung von Recht und Ordnung zu unterstützen. Herausgekommen ist aus seiner Sicht eine Hängepartie – und das „über ganze vier Monate“.
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Kern fragt sich: „Als Falschparker wird man eigentlich sehr schnell zur Kasse gebeten, wie kann es dann sein, dass die Stadt in diesem eindeutigen Fall monatelang nicht tätig wird. Bei der App wird dieser Vorgang nicht veröffentlicht oder bearbeitet. Welches Problem besteht hier und wie erklärt man Bürgern, die sich an Regeln halten, diese Missachtung durch die Behörden?“
Auslöser seiner Kritik ist ein weißer Lieferwagen, der an der Grasreinerstraße (Parallelstraße zur Bahnhofstraße) „seit Dezember vergangenen Jahres im absoluten Halteverbot“ steht. Ein gelber, eingerissener Behördenaufkleber prangt auf der Windschutzscheibe. Es handelt sich dabei um die Aufforderung, das Fahrzeug „unverzüglich von öffentlichen Flächen zu entfernen“. Die Zulassungsplaketten auf den Nummernschildern fehlen, demnach ist der Nissan Interstar abgemeldet. In Gelsenkirchen sind solche Fälle ein Dauerproblem.
Krebs hat am 29. Januar und am 7. März jeweils eine entsprechende Meldung abgesetzt, wie Bildschirmfotos der Rückmeldungen zeigen – sie sind jeweils versehen mit dem Hinweis, dass seine Meldung ans Referat 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung weitergeleitet wird.
2024 wurden 6.269 (2023: 4.556) nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene und ohne Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellte Fahrzeuge erfasst und mit einer abfallrechtlichen Beseitigungsaufforderung versehen. In 110 Fällen wurde eine sofortige Abschleppmaßnahme eingeleitet. Weitere 157 Fahrzeuge wurden nach Fristablauf (1 Monat) abgeschleppt. In den anderen Fällen wurden die Fahrzeuge noch vor Fristablauf von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt. Derart illegal abgestellte Autos sind in Gelsenkirchen seit einigen Jahren schon ein großes Problem.
Passiert sei bis dato nichts, beschwert sich Krebs, der über seine App zunächst mitgeteilt bekommen hat, „dass meine Meldung sich in Bearbeitung befindet“, kurz darauf habe er die Nachricht erhalten, dass der „Vorgang abgelehnt worden ist.“ Seine Einträge sind auch nicht mehr Meldeliste der App zu finden. Krebs vermutet, dass sie wegen der Ablehnung gelöscht worden seien.
Die Stadt lässt über ihren Sprecher Martin Schulmann dazu erklären, dass die Verwaltung jetzt „die Beseitigung des Fahrzeugs beziehungsweise fachgerechte Verwertung unverzüglich in die Wege leiten wird.“
Diesem Entschluss ist aber ein offenbar langwieriges Hin und Her vorausgegangen. Demnach ist der Transsporter zunächst mit einer Beseitigungsaufforderung versehen worden sei, weil die Kennzeichen „augenscheinlich entsiegelt“ waren. „Tatsächlich war das Fahrzeug jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht stillgelegt“, so der Sprecher weiter. Daher sei Aufkleber mit der Aufforderung zur Entfernung wieder unkenntlich gemacht worden.
Das ist wenig nachvollziehbar, denn dem Fahrzeug fehlen seit Monaten amtliche Plaketten, ergo ist es auch nicht zugelassen und hat auf der Straße nichts zu suchen.
Wie die Stadt weiter ausführt, hätten regelmäßig Überprüfungen stattgefunden. Über deren Ergebnisse sagt Schulmann aber nichts. Nur, dass eine abfallrechtliche Beseitigung des Fahrzeugs bislang nicht möglich gewesen sei, weil die Recklinghäuser Zulassungsbehörde kein Fahndungsersuchen ausgestellt respektive eine Stilllegung dokumentiert habe. „Inzwischen aber hat die Polizei festgestellt, dass das Fahrzeug über keinen Versicherungsschutz mehr verfügt.“
Ein komplizierter Fall also, aus Sicht der Stadt. Aber macht es wirklich keinen Unterschied, dass der Wagen nicht irgendwo am Straßenrand, sondern schließlich im absoluten Halteverbot stand? Kann er dann nicht schneller abgeschleppt werden? Ja, sagt Fachanwalt Arndt Kempgens, der in vielen Fällen Mandanten betreut, die sich ausgerechnet darüber beschweren, dass ihre Fahrzeuge schon abtransportiert worden seien, obwohl sie nur eine ganze kurze Zeit im Halteverbot gestanden haben wollen.
Grundsätzlich, so der Rechtsanwalt weiter, „kann die Stadt bei Parkverstößen im absoluten Halteverbot ein Fahrzeug umgehend abschleppen lassen.“ Kempgens findet es merkwürdig, dass die Stadt nicht schon längst gehandelt habe. Auch er ist schon öfter an dem Wagen vorbeigekommen. „Ich habe schon beobachtet, wie Personen die Hintertür des Transporters geöffnet und geschaut haben, was sich darin befindet.“
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