Gelsenkirchen. Auch in Gelsenkirchen schneit‘s und die Straßen sind glatt. Während Anlieger auf Gehwegen in der Pflicht sind, räumt Gelsendienste diese Straßen.
Der Winterdienst in Gelsenkirchen ist auf mehrere Schultern verteilt. Während Gelsendienste bei Schnee und Glätte das Räumen und Streuen der Fahrbahnen der meisten Straßen und anderer verkehrswichtiger Stellen übernimmt, sind für die Gehwege die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich.
Die Winterdienstpflicht gilt für alle Gehwege, die an das eigene Grundstück grenzen, also auch für Gehwege an Garten- oder Garagengrundstücken. Allgemein sollte in einer Breite geräumt und gestreut werden, dass nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen sicher aneinander vorbeigehen können. Liegt auf dem Gehweg eine Haltestelle, muss auch diese geräumt und gestreut werden, sodass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.
Schnee und Glätte sollen tagsüber sofort beseitigt werden. Bei anhaltendem Schneefall sind Räum- und Streumaßnahmen dann vorzunehmen, wenn sie geeignet sind. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Grundsätzlich gilt: Zuerst räumen, dann streuen! Zum Streuen sollten vorwiegend abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwendet und Salz möglichst sparsam eingesetzt werden.
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Dahingegen räumt und streut Gelsendienste die Straßen in Gelsenkirchen gemäß der Bedeutung der jeweiligen Straße für den öffentlichen Verkehr. Priorität hat, dass der Verkehr auf den wichtigsten Strecken möglichst reibungslos fließt und zentrale Orte wie Krankenhäuser sicher erreicht werden können.
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Dafür sind die Straßen in vier Winterdienststufen eingeteilt. Vorrang hat die Stufe 1. Dabei handelt es sich um Hauptdurchgangsstraßen wie die Kurt-Schumacher-Straße und die Willy-Brandt-Alle. Erst wenn der Einsatz in der Stufe 1 zufriedenstellend beendet wurde, es zum Beispiel zwischenzeitlich nicht nachgeschneit hat, erfolgt der Einsatz in der nachfolgenden Stufe 2. In dieser Kategorie sind die Hauptsammelstraßen zusammengefasst, also Straßen, die den Verkehr ganzer Wohngebiete den Hauptverkehrsstraßen zuführen. In die Stufen 3 und 4 sind kleinere Sammel- und Anliegerstraßen eingeordnet, welche im Winterdienst nachrangig bearbeitet werden.
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