Gelsenkirchener gibt Führerschein ab, fährt dann aber im Auto weg – WAZ News


Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen. Den Führerschein länger los sein dürfte ein Gelsenkirchener. Er gab die „Fleppe“ zwar ab, setzte sich danach aber direkt wieder ans Steuer.
Einen kuriosen Fall meldet die Polizei Gelsenkirchen. Für den Betroffenen bedeutet es jede Menge Ärger.
Am Mittwoch, 4. Dezember, ist eine Streifenwagenbesatzung der Gelsenkirchener Polizei gegen 10.15 Uhr zur Führerscheinstelle in die Wildenbruchstraße in Bulmke-Hüllen gerufen worden. Der Grund: Ein 29 Jahre alter Gelsenkirchener hatte dort gegen 9.30 Uhr seinen Führerschein abgeben müssen. Ein 41-Jähriger aus Gelsenkirchen beobachtete dann aber, wie der Mann das Gebäude verließ und auf dem Fahrersitz eines schwarzen Audi Platz nahm und davonfuhr.
Daraufhin wurde die Polizei verständigt. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Führens eines Autos ohne erforderliche Fahrerlaubnis. Dem Mann droht nun eine harte Strafe: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes 0mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
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Neben diesen strafrechtlichen Konsequenzen werden höhere Hürden für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis aufgebaut. Betroffene müssen meist mit einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) nachweisen, dass sie in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug verantwortungsvoll zu führen. Sperrfristen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhindern, dass man die Fahrerlaubnis bereits nach kurzer Zeit wieder erwerben kann. 
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